Die soziale Ordnung des Grundgesetzes
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Viac o knihe
Vor mehr als 25 Jahren ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Im Auftrag der westlichen Besatzungsmächte eilends als notdürfti ges Verfassungsgewand für ein vorläufiges westdeutsches Staatsfragment geschnei dert, ist es, wie die Bundesrepublik selbst, spätestens durch die „Ostverträge“ jener Vorläufigkeit enthoben worden, die zu seinem Anspruch auf Menschen und Gebiet jenseits der Grenzen gehörte. Diese autonom gesetzte Mission hat die Ge schichte kassiert, nachdem „der Westen“ das Pochen auf sie lange toleriert und, frei lich tunlichst ohne sich vor dem Alliierten des Weltkriegs gegen den Faschismus all zusehr moralisch zu entblößen, gefördert hatte. Auch „europäischer“ Atlantismus von ultramontanem Format ist nun eher störend geworden. So ist die in der Präambel des Grundgesetzes angesprochene „Übergangszeit“ zu ende gegangen, ohne daß dieses ziemlich lautlose Erlöschen zugleich das Ende des Grundgesetzes und der Bundesrepublik Deutschland darstellte. Da es nie zu den Stärken deutscher Politik und Amtlichkeit gehört hat, Lautloses zu registrieren und auf Lautloses zu reagieren, hat es sich nicht gebührend herumgesprochen. Auch nach Karlsruhe ist die Kunde noch nicht gedrungen, wie z. B. dem „Kyffhäuser Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts zum „Grundvertrag“ zwischen der Bundes republik Deutschland und der DDR zuverlässig entnommen werden kann. Und daß der subalterne Biereifer, mit dem das amtliche Teutonentum an Rechtsstaat und Demokratie Maß nimmt, abgekühlt sei, läßt sich im Blick auf die blühende poli tische Ketzerverfolgung weiß Gott nicht sagen.