Die steuerliche Behandlung von Scheinauslandsgesellschaften
Eine Untersuchung zur doppelansässigen Kapitalgesellschaft
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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat die Mobilität von Gesellschaften in Europa gefördert. Immer häufiger nutzen Unternehmen die Möglichkeit zur Gründung einer Gesellschaft nach ausländischem Recht. Die Autorin untersucht die steuerliche Behandlung dieser sogenannten Scheinauslandsgesellschaften, die im Steuerrecht als doppelansässige Kapitalgesellschaften bezeichnet werden. Dazu gehört die Frage nach der Qualifikation im Rahmen des Katalogs des § 1 Abs. 1 KStG. Behandelt werden zudem Probleme im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung. Die Arbeit widmet sich ferner Fragen der Rechnungslegung bzw. Buchführungspflicht sowie der Regelung zur steuerlichen Organschaft in den §§ 14 ff. KStG und schließt mit Ausführungen zur Behandlung von Drittstaatengesellschaften.
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Die steuerliche Behandlung von Scheinauslandsgesellschaften, Ruth Winter
- Jazyk
- Rok vydania
- 2013
Doručenie
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- Titul
- Die steuerliche Behandlung von Scheinauslandsgesellschaften
- Podtitul
- Eine Untersuchung zur doppelansässigen Kapitalgesellschaft
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Ruth Winter
- Vydavateľ
- PL Acad. Research
- Vydavateľ
- 2013
- ISBN10
- 3631640676
- ISBN13
- 9783631640678
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat die Mobilität von Gesellschaften in Europa gefördert. Immer häufiger nutzen Unternehmen die Möglichkeit zur Gründung einer Gesellschaft nach ausländischem Recht. Die Autorin untersucht die steuerliche Behandlung dieser sogenannten Scheinauslandsgesellschaften, die im Steuerrecht als doppelansässige Kapitalgesellschaften bezeichnet werden. Dazu gehört die Frage nach der Qualifikation im Rahmen des Katalogs des § 1 Abs. 1 KStG. Behandelt werden zudem Probleme im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung. Die Arbeit widmet sich ferner Fragen der Rechnungslegung bzw. Buchführungspflicht sowie der Regelung zur steuerlichen Organschaft in den §§ 14 ff. KStG und schließt mit Ausführungen zur Behandlung von Drittstaatengesellschaften.