Grundfragen des Kridastrafrechts
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Viac o knihe
„Redliches Scheitern darf nicht strafbar sein!“ Unter diesem Schlagwort wurde der Tatbestand der fahrlässigen Krida, das bei weitem häufigste Delikt des österreichischen Kridastrafrechts, umbenannt und deutlich eingeschränkt. Die Neuregelung des Kridastrafrechts war Gegenstand einer wissenschaftlichen Tagung am 21. Mai 2001 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Das Werk enthält die Referate der Tagung und gibt damit ein anschauliches Bild der derzeitigen Situation des österreichischen Kridastrafrechts. Zusätzlich enthalten die Referate wesentliche Hinweise für die Auslegung des neuen Rechts, stellen dieses in den Zusammenhang der europäischen Rechtsentwicklung und geben wertvolle Impulse für eine Weiterführung der Reform.