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Die Entstehung des Aktiengesetzes von 1965

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In Deutschland gibt es heute über 2500 Aktiengesellschaften. Das für sie maßgebliche Aktiengesetz stammt im wesentlichen aus dem Jahr 1965 und löste das nach 1945 fortgeltende Aktiengesetz von 1937 ab. Seine Verabschiedung setzte den Schlußpunkt unter die Arbeiten zur „Großen Aktienrechtsreform“. Im Anschluß an einen kurzen Abriß über die historische Entwicklung des Aktienrechts in Deutschland zeichnet der Autor zunächst den Verlauf dieser Reformarbeiten nach und stellt dann anhand bedeutsamer Einzelfragen die verschiedenen Einflußfaktoren bei der Entstehung der späteren gesetzlichen Regelungen dar. Der Schwerpunkt des ersten Hauptteils liegt auf den Arbeiten des in Fragen des Gesellschaftsrechts federführenden Bundesjustizministeriums, die 1958 zur Veröffentlichung eines Referentenentwurfs und 1960 bzw. erneut 1961 zur Einbringung eines Regierungsentwurfs in den Bundestag führten, wo dieser umfangreiche Verhandlungen in den Ausschüssen auslöste. Berücksichtigt werden die veröffentlichten und unveröffentlichten Stellungnahmen der Interessenverbände (u. a. Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, DIHT, Bundesverband des Privaten Bankgewerbes, BDI, DGB, DAG, DAV), des Deutschen Juristentages sowie der Ministerien. Im zweiten Hauptteil werden die aus dem Reformverlauf gewonnenen Erkenntnisse anhand einzelner Fragen aus dem Bereich der Grundlagen und der Verfassung der Aktiengesellschaft (u. a. einheitliches Unternehmensrecht, nennwertlose Aktie, Mindestgrundkapital, Board-System, Bilanzfeststellungsrecht) vertieft, um einen genaueren Eindruck über den Entstehungsprozeß der gesetzlichen Vorschriften zu vermitteln.

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2001

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