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Die Untersuchung behandelt ein Thema im Grenzbereich zwischen Strafprozeß- und Verfassungsrecht. Vor dem Hintergrund veränderter technischer Möglichkeiten und der Fortentwicklung zu einer Kommunikations- und Mediengesellschaft beantwortet der Autor die Frage nach Grund und Grenzen des Öffentlichkeitsprinzips. Im ersten, dem allgemeinen Teil, wird der Öffentlichkeitsgrundsatz unter dem Blickwinkel der Transparenz staatlichen Handelns als Ausdruck des Selbstverständnisses eines demokratisch organisierten Rechtsstaates betrachtet. Hierauf aufbauend widmet sich der Verfasser im zweiten Teil der Frage, ob und inwieweit der generelle Ausschluß der mittelbaren Medienöffentlichkeit (Fernsehen und Rundfunk) von Gerichtsverhandlungen mit einem zeitgemäßen Verfassungsverständnis zu vereinbaren ist.
Nákup knihy
Öffentlichkeitsmaxime der Judikative und das Verbot von Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal, Matthias Kuß
- Jazyk
- Rok vydania
- 1999
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Öffentlichkeitsmaxime der Judikative und das Verbot von Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Matthias Kuß
- Vydavateľ
- Wiss. Verl. Berlin
- Vydavateľ
- 1999
- ISBN10
- 3932089243
- ISBN13
- 9783932089244
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Die Untersuchung behandelt ein Thema im Grenzbereich zwischen Strafprozeß- und Verfassungsrecht. Vor dem Hintergrund veränderter technischer Möglichkeiten und der Fortentwicklung zu einer Kommunikations- und Mediengesellschaft beantwortet der Autor die Frage nach Grund und Grenzen des Öffentlichkeitsprinzips. Im ersten, dem allgemeinen Teil, wird der Öffentlichkeitsgrundsatz unter dem Blickwinkel der Transparenz staatlichen Handelns als Ausdruck des Selbstverständnisses eines demokratisch organisierten Rechtsstaates betrachtet. Hierauf aufbauend widmet sich der Verfasser im zweiten Teil der Frage, ob und inwieweit der generelle Ausschluß der mittelbaren Medienöffentlichkeit (Fernsehen und Rundfunk) von Gerichtsverhandlungen mit einem zeitgemäßen Verfassungsverständnis zu vereinbaren ist.