Die Entmündigung von den Anfängen des BGB bis zu ihrer Ablösung durch das Institut der Betreuung
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Mit der CPO von 1877 und 1898 sowie dem BGB von 1896 wurde ein einheitliches und modernes Entmündigungsrecht geschaffen, das einen hohen rechtstechnischen Standard aufwies. Im Hauptteil wird – getrennt nach den einzelnen Entmündigungsgründen – die Entstehung von § 6 BGB erläutert. Es werden die tragenden Überlegungen der an der Schaffung des BGB beteiligten Kommissionen sowie der Einfluß der Kritik dargestellt. Im Abschnitt über die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BGH wird untersucht, ob und inwieweit die Judikatur die Zielsetzungen des neuen Entmündigungsrechts in die Praxis umsetzte und an neue Entwicklungen anpaßte. Anhand statistischer Angaben wird die Akzeptanz der einzelnen Entmündigungsgründe von § 6 BGB in der Praxis beleuchtet.
Nákup knihy
Die Entmündigung von den Anfängen des BGB bis zu ihrer Ablösung durch das Institut der Betreuung, Torsten Schmidt
- Jazyk
- Rok vydania
- 1998
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Die Entmündigung von den Anfängen des BGB bis zu ihrer Ablösung durch das Institut der Betreuung
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Torsten Schmidt
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 1998
- ISBN10
- 3631329059
- ISBN13
- 9783631329054
- Séria
- Rechtshistorische Reihe
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Mit der CPO von 1877 und 1898 sowie dem BGB von 1896 wurde ein einheitliches und modernes Entmündigungsrecht geschaffen, das einen hohen rechtstechnischen Standard aufwies. Im Hauptteil wird – getrennt nach den einzelnen Entmündigungsgründen – die Entstehung von § 6 BGB erläutert. Es werden die tragenden Überlegungen der an der Schaffung des BGB beteiligten Kommissionen sowie der Einfluß der Kritik dargestellt. Im Abschnitt über die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BGH wird untersucht, ob und inwieweit die Judikatur die Zielsetzungen des neuen Entmündigungsrechts in die Praxis umsetzte und an neue Entwicklungen anpaßte. Anhand statistischer Angaben wird die Akzeptanz der einzelnen Entmündigungsgründe von § 6 BGB in der Praxis beleuchtet.