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Zwischen Moral und Handelsgeist

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Das Recht ist keine „geschlechtsneutrale“ Instanz, sondern es hat zu allen Zeiten die Verhältnisse und das Verhalten von Männern und Frauen geprägt. Im Rechtsleben einer Gesellschaft zeigen sich Vorstellungen und Konflikte bezüglich der Verteilung von geschlechtsspezifischen Rollen und Einflußbereichen; die materielle und symbolische Aufgabenteilung zwischen den Geschlechtern spiegelt wiederum politische Interessen und soziale Hierarchien wider. Die Autorin untersucht am Beispiel von Norm und Praxis des hamburgischen Stadtrechts „Frauenrechte und Frauenbesitz bei der Eheschließung“, „Frauenbesitz und Geschlechterbeziehungen in der Ehe“ und „Frauen und nichteheliche Sexualbeziehungen“ zwischen dem 13. und dem 16. Jahrhundert. Die politischen Repräsentanten Hamburgs, die seit dem 13. Jahrhundert unabhängig und selbstbewußt regierten, begrenzten im Laufe der Zeit die Möglichkeiten von verheirateten Frauen, frei über ihr Vermögen zu verfügen. Alleinstehende Frauen wurden dagegen in zunehmendem Maße als fürsorgebedürftige Gruppe in der Stadtgesellschaft wahrgenommen. Die ungleiche rechtliche Behandlung der außerehelichen Sexualbeziehungen von Frauen und Männern zeigt besonders deutlich die Geschlechtermoral in politischen und religiösen Auseinandersetzungen. Die stolze „Kaufmannsrepublik“ Hamburg gründete ihren Machtzuwachs zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert nicht unwesentlich auf die Einschränkung der ökonomischen und sexualmoralischen Handlungsräume der Stadtbewohnerinnen. Abschließend diskutiert die Arbeit die Bedeutung der Epochengrenze zwischen Mittelalter und Neuzeit im Hinblick auf den von der Frauen- und Geschlechterforschung konstatierten Wandel der Geschlechterbeziehungen im 16. Jahrhundert.

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1998

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