Die Wiederaufnahme von Verfahren zu Ungunsten des Angeklagten
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Viac o knihe
Fragen zur Wiederaufnahme des Verfahrens werden zumeist nur aus der Sicht des unschuldig Verurteilten erörtert. Ziel dieser Arbeit ist es, die weniger beachtete Wiederaufnahme zum Nachteil des fälschlicherweise Freigesprochenen oder des zu mild Verurteilten einer näheren Untersuchung zu unterziehen. Die Arbeit bezieht die rechtsphilosophische Diskussion nach dem richtigen Prozeßziel ein, wendet sich aber auch praktischen Anwendungs- und Auslegungsproblemen des geltenden Rechts zu. Gegenstand der Prüfung sind darüber hinaus die gesetzgeberischen Reformmöglichkeiten. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, daß die Wiederaufnahme zu Ungunsten des Angeklagten nicht abgeschafft, wohl aber in einem Teilbereich, nämlich 362 Nr. 4 StPO, von Fällen relativ einfacher Kriminalität befreit werden sollten.
Nákup knihy
Die Wiederaufnahme von Verfahren zu Ungunsten des Angeklagten, Karin Weber
- Jazyk
- Rok vydania
- 1997
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Die Wiederaufnahme von Verfahren zu Ungunsten des Angeklagten
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Karin Weber
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 1997
- ISBN10
- 3631310560
- ISBN13
- 9783631310564
- Séria
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Fragen zur Wiederaufnahme des Verfahrens werden zumeist nur aus der Sicht des unschuldig Verurteilten erörtert. Ziel dieser Arbeit ist es, die weniger beachtete Wiederaufnahme zum Nachteil des fälschlicherweise Freigesprochenen oder des zu mild Verurteilten einer näheren Untersuchung zu unterziehen. Die Arbeit bezieht die rechtsphilosophische Diskussion nach dem richtigen Prozeßziel ein, wendet sich aber auch praktischen Anwendungs- und Auslegungsproblemen des geltenden Rechts zu. Gegenstand der Prüfung sind darüber hinaus die gesetzgeberischen Reformmöglichkeiten. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, daß die Wiederaufnahme zu Ungunsten des Angeklagten nicht abgeschafft, wohl aber in einem Teilbereich, nämlich 362 Nr. 4 StPO, von Fällen relativ einfacher Kriminalität befreit werden sollten.