Die deutschen Bundesländer und die Europäische Union
Autori
Viac o knihe
Durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union von 1992 erhielten die deutschen Bundesländer neue Instrumentarien zur Einflußnahme auf die Europapolitik. Gemeint sind das Subsidiaritätsprinzip, der Ausschuß der Regionen sowie die Mitwirkung von Ländervertretern im EU-Ministerrat. Hinzu kommt - nicht minder wichtig - die Neufassung des Artikels 23 im Bonner Grundgesetz, der seither „Europa-Artikel“ genannt wird. Die Arbeit schildert jeweils zunächst die Entstehung und den Inhalt der Regelungen und konzentriert sich dann auf die Frage, welche Veränderungen im europäischen Integrationsgefüge sich durch die Einbindung der Länder auf institutioneller und prozeduraler Ebene ergeben. Wohin wird der Weg führen? Es gibt zwei gegensätzliche Optionen: Entweder steigern die Länder durch ihren Beitrag zu einer dreistufig aufgebauten, föderativen EU die öffentliche Akzeptanz und die Legitimation der europäischen Integration insgesamt. Oder aber die europäische Integrationsdynamik wird gerade durch die Mitwirkung der Länder im Gegenteil sogar blockiert, weil die EU-Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse auf europäischer wie auch auf innerstaatlicher Ebene zu kompliziert und schwerfällig geworden sind.