Offene Staatlichkeit
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»Offene Staatlichkeit« ist ein Schlüsselbegriff der Staatsentwicklung im gegenwärtigen Europa. Denn Öffnung ermöglicht Grenzüberschreitungen: Der für gewiß gehaltene Status des Staates wird dem Gestaltwandel ausgesetzt und in ein Gefüge supranationaler sowie menschenrechtlicher Rechtsbeziehungen überführt. Was ist, was bleibt in diesem Gefüge »Staat«? Die in dieser Festschrift versammelten Überlegungen sind Beiträge zur Antwort auf jene Frage, die Ernst-Wolfgang Böckenförde, den Mitgründer der Zeitschrift »Der Staat«, den Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, den Richter des Bundesverfassungsgerichts, wissenschaftlich ständig beschäftigt hat. Die Autoren setzen damit zugleich das Gespräch mit ihrem Lehrer in Heidelberg, Bielefeld und Freiburg i. Br. fort. Sie alle waren oder sind Doktoranden Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Sie bilden dennoch keine Schule. Vielmehr haben sie von ihrem Lehrer unvoreingenommenes, offenes Nachdenken und Argumentieren erfahren. Deshalb widmen sie ihre Beiträge und diese Festschrift Ernst-Wolfgang Böckenförde zu dessen 65. Geburtstag in Dankbarkeit und Verehrung. Vorwort der Herausgeber