Strafrecht
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Viac o knihe
Das Lehrbuch erscheint hier als unveränderter Neudruck in der Gestalt der zweiten Auflage von 1933. In der Zwischenzeit hat das deutsche Strafrecht manchen Wandel erfahren, mag auch vieles von den Allgemeinen Lehren, mit denen sich das Lehrbuch beschäftigt, nach wie vor in der alten Form in Geltung stehen. Trotz dieser Notwendigkeit der Ergänzung erschien jedoch eine Neubearbeitung des Buches im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angezeigt. Das Lehrbuch (1. Aufl. 1931) war bemüht, das Schrifttum seiner Zeit, wenn auch nicht vollständig, so doch in seinen wichtigen Erscheinungen möglichst umfassend zu berücksichtigen. Für das Schrifttum der Jahre 1933–1949 ist ein gleiches Verfahren heute nicht möglich. Was aus dessen Fülle bleibende Bedeutung in Anspruch nehmen kann, muß sich erst in einem weiteren Läuterungsprozeß klären. Erst nach einem solchen wird sich beurteilen lassen, was einer literarischen Aufnahme und Berücksichtigung wert ist. Mit anderen Worten: Zu einer Neubearbeitung im alten Stil fehlt es gegenwärtig an den entsprechenden inneren Voraussetzungen. Selbstverständlich können aber die Vorgänge der Zwischenzeit nicht einfach übergangen werden, wenn das Buch dogmatischen und nicht bloß historischen Wert haben soll. Ihre Kenntnis muß dem Leser bei der Benützung der früheren Ausführungen irgendwie zur Verfügung stehen. (…) Um aber wenigstens die wichtigsten Hinweise auch unmittelbar zur Verfügung zu stellen, sollen hier in einem besonderen Vorwort einige Ergänzungen Platz finden. Sie schließen sich dem Aufbau des Lehrbuchs an und machen auf Aenderungen der Zwischenzeit aufmerksam. (Aus dem Vorwort zur dritten Auflage von Edmund Mezger)