WpIG
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Das neue Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), das die Investment-Firm-Directive in deutsches Recht umsetzt, markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur europäischen Kapitalmarktunion. Erstmals entsteht ein speziell auf die Risikoprofile von Wertpapierinstituten zugeschnittener Regulierungsrahmen. In Zukunft werden nur noch die großen Wertpapierfirmen den auch für die Banken geltenden Bestimmungen des KWG und der CRR unterfallen. Für alle anderen Wertpapierfirmen richtet sich das Aufsichtsregime nach WpIG, IFR und Mantelverordnung. Die damit verbundene Herauslösung der Beaufsichtigung über Wertpapierinstitute aus dem KWG allerdings erhöht auch die regulatorische Komplexität für alle Akteure deutlich. Der Berliner Kommentar WpIG beleuchtet die bereits gewonnenen Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Spezialisten aus Bundesbank und BaFin, Beratung und Industrie teilen ihre aktuellen Praxiseinblicke. Im Fokus u. a.: - Komplettkommentierung des Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) - Inkludierte Kommentierung der Investment Firm Regulation (Verordnung (EU) 2019/2033), die für deutsche Institute unmittelbar gilt und auf die das WpIG verweist - Inkludierte Kommentierung der Mantelverordnung, welche die WpI-PrüfbV, WpI-VergV, WpI-IKV und WpI-AnzV umfasst Von der Zulassung bis zum Tagesgeschäft: Erfahren Sie erstmals mit diesem Vollansatz, was mit dem neuen EU-Paket auf Sie zukommt!