Rechtsdurchsetzung durch Vertragsstrafe und Aufrechnung
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Die Durchsetzung materiellen Rechts wird in aller Regel dem Prozessrecht zugeschrieben, das spätestens auf der Ebene der Vollstreckung die Ausübung hoheitlicher Staatsgewalt vorsieht. Daneben aber hält das materielle Privatrecht selbst verschiedene Möglichkeiten bereit, die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche zu erreichen oder zumindest gestaltend zu beeinflussen. Zwei klassische Instrumente solcher privatautonomer Gestaltungsmacht sind die Vertragsstrafe und die Aufrechnung mit ihren funktionalen Äquivalenten. Die gemeinsame Betrachtung beider Institute verfolgt das Ziel, sie in einen funktionalen Gesamtzusammenhang zu stellen und rechtsvergleichend unter Berücksichtigung der jeweiligen historischen Entwicklung und ihres Verhältnisses zum Prozessrecht einzuordnen.
Nákup knihy
Rechtsdurchsetzung durch Vertragsstrafe und Aufrechnung, Martin Gebauer
- Jazyk
- Rok vydania
- 2018
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Rechtsdurchsetzung durch Vertragsstrafe und Aufrechnung
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Martin Gebauer
- Vydavateľ
- Mohr Siebeck
- Rok vydania
- 2018
- ISBN10
- 3161564006
- ISBN13
- 9783161564000
- Séria
- Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Die Durchsetzung materiellen Rechts wird in aller Regel dem Prozessrecht zugeschrieben, das spätestens auf der Ebene der Vollstreckung die Ausübung hoheitlicher Staatsgewalt vorsieht. Daneben aber hält das materielle Privatrecht selbst verschiedene Möglichkeiten bereit, die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche zu erreichen oder zumindest gestaltend zu beeinflussen. Zwei klassische Instrumente solcher privatautonomer Gestaltungsmacht sind die Vertragsstrafe und die Aufrechnung mit ihren funktionalen Äquivalenten. Die gemeinsame Betrachtung beider Institute verfolgt das Ziel, sie in einen funktionalen Gesamtzusammenhang zu stellen und rechtsvergleichend unter Berücksichtigung der jeweiligen historischen Entwicklung und ihres Verhältnisses zum Prozessrecht einzuordnen.