Zum Erkenntnisziel der Rechtstheorie
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Rechtstheorie wird oft als analytische Nebendisziplin der Rechtsphilosophie beschrieben. Die aktuelle Rechtstheorie hat sich von diesem historisch begründeten Ausgangspunkt jedoch gelöst und bedarf daher der wissenschaftstheoretischen Neuverortung. Marietta Auer argumentiert, dass die aktuelle Rechtstheorie als fachübergreifende Ressource multidisziplinärer Erneuerung der Rechtswissenschaft anhand geistes-, sozial- und naturwissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse fungiert, die weit über die analytische Rechtsphilosophie hinausweisen, aber dennoch auf philosophische Grundlagen angewiesen bleiben. Rechtstheorie lässt sich daher als philosophische Theorie multidisziplinärer Rechtswissenschaft definieren. Marietta Auer lehrt Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie in Gießen. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Ideengeschichte des Privatrechts, der interdisziplinären Privatrechtstheorie, des Europäischen Privatrechts sowie der vergleichenden Privatrechtsdogmatik.