Glossar zur Buch’schen Glosse
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Die Arbeitsstelle „Sachsenspiegel-Glosse“ der Monumenta Germaniae Historica bei der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig legt – nach der Buch’schen Glosse zum Sachsenspiegel-Landrecht (2002) und der Kürzeren Glosse zum Sachsenspiegel-Lehnrecht (2006) sowie der Längeren Glosse zum Sachsenspiegel-Lehnrecht (2013) – ihr nunmehr viertes Arbeitsergebnis vor. Mit diesem Glossar zur 2002 erschienenen Edition der Buch’schen Landrechtsglosse wird der wissenschaftlichen Welt erstmals ein Instrumentarium an die Hand gegeben, das den von dem märkischen Juristen Johann von Buch um 1325 verfassten, ebenso komplizierten wie faszinierenden Quellentext für den modernen Benutzer umfassend erschließt. Das Glossar umfasst in etwa 8.500 Stichwörtern den gesamten Wortbestand der Edition und erleichtert durch beigefügte neuhochdeutsche Übersetzungen den Zugang zum mittelniederdeutschen Quellentext. Es spiegelt die Vielfalt des spätmittelalterlichen Rechts ebenso wider wie die Rezeption der Gelehrten Rechte – d. h. des Römischen und des Kirchenrechts – im deutschen Sprachraum, wofür die Buch’sche Glosse ein gewichtiger Zeuge ist. Den Anhang bilden ein Verzeichnis der Kontextstellen sowie ein Verzeichnis der Merksätze, Rechtsregeln, Definitionen und (Volks-)Etymologien.