Das Mindestlohngesetz
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Zum Werk Mit dem im Juli 2014 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber als wesentlichen Bestandteil das neue Mindestlohngesetz verabschiedet. Damit ist ein einheitlicher Mindestlohn gesetzlich festgelegt, der aber nicht für alle Arbeitnehmer gilt, Ausnahmen sieht das Gesetz vor. Ferner ist in umfangreichen Normen geregelt, ob und auf welche Weise über eine Kommission künftig Anpassungen vorgenommen werden können. Diese neuen Regelungen werden in dem Werk in systematischem Zusammenhang dargestellt. Vorteile auf einen Blick - aktuelle Darstellung zum neuen Gesetz - übersichtlich und leicht verständlich geschrieben - mit Gesetzesmaterialien Zum Autor Dr. Christopher Hilgenstock ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover. Er ist auf die Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen spezialisiert. Zielgruppe Für Personalverantwortliche, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Anwälte und Betriebsräte, die mit der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorschriften befasst sind.