Die mehrdeutige Bezeichnung des Bedachten
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Viac o knihe
In Fällen mehrdeutiger Bezeichnung des Bedachten bereitet die Ermittlung des Erblasserwillens oftmals Schwierigkeiten. Wer soll etwa erben, wenn der Erblasser „den Staat“ bedacht hat. Oder wer soll erben, wenn der Erblasser den „Tierschutzverein in C“ als Erben eingesetzt hat, es in C aber zwei Tierschutzvereine gibt. Hilft in diesen Fällen die in der Literatur z. T. als „salomonische Lösung“ bezeichnete Regel des § 2073 BGB weiter? „Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen passt, und lässt sich nicht ermitteln, wer von ihnen bedacht werden sollte, so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht.“ Der Autor klärt wie Fälle mehrdeutiger Bezeichnung des Bedachten zu lösen sind. Sie untersucht - in Abgrenzung zur Auslegung - Anwendungsbereich und Voraussetzungen des § 2073 BGB. Dabei wird u. a. erörtert, ob § 2073 BGB eine Auffangnorm darstellt, die dem Richter die Entscheidung beim Bestehen mehrerer Auslegungsmöglichkeiten erleichtert, oder ob es sich dabei um eine Spezialnorm handelt, die nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommt. Das Werk klärt ferner, ob sich § 2073 BGB in das System des BGB einfügt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere untersucht, ob § 2073 BGB das Willensdogma durchbricht, das im Erbrecht des BGB in weitem Umfang verwirklicht ist. Oberstes Ziel der Studie ist die Herstellung von Rechtssicherheit. Um diese zu gewährleisten, werden Abgrenzungskriterien für die Auslegung und den Anwendungsbereich des § 2073 BGB entwickeln. Das Buch richtet sich sowohl an den praktischen Rechtsanwender als auch an den historisch interessierten Rechtsdogmatiker. Sie berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis ins Jahr 2011.