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Die Binnenmarktrelevanz öffentlicher Auftragsvergaben

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Als erstes Bundesland hat das Land Nordrein-Westfalen die bereits aus dem Unionsrecht folgenden Grundsätze für öffentliche Auftragsvergaben gesetzlich festgeschrieben. Das seit dem 1. Mai 2012 gültige Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sieht die grundsätzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Beschaffungsabsicht vor. Eine Veröffentlichung soll nur dann nicht erforderlich sein, wenn der Auftragsvergabe „wegen besonderer Umstände“ keine Binnenmarktrelevanz beizumessen ist. Der Begriff der Binnenmarktrelevanz, an den umfangreiche Verpflichtungen und bei Nichtbeachtung auch Sanktionen anknüpfen, ist bislang indes wenig transparent und damit nur schwer handhabbar. Ihm widmet sich der vorliegende Leitfaden, der öffentlichen Auftraggebern für die Prüfung der Binnenmarktrelevanz umfangreiche Hilfestellung an die Hand gibt. Drei Jahre nach Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW wächst das Interesse öffentlicher Auftraggeber an der Frage der Binnenmarktrelevanz. Hintergrund sind die negativen Effekte auf das Beschaffungswesen durch zu exzessive Veröffentlichungspraktiken, die gerade im Klein- und Kleinstauftragswesen abschreckend wirken. Mit guten Gründen wird daher vielerorts überlegt, ob viel zu niedrig und pauschal bestimmte Schwellen nicht durch fundierte Argumente ersetzt werden können. Eine – wahrscheinlich doch illusorische und daher schon heute nur selten vorzufindende – ausführlich dokumentierte Prüfung der Binnenmarktrelevanz in jedem Einzelfall ist kaum zu leisten. Dem Arbeitsaufwand geschuldet sollten sich öffentliche Auftraggeber im Eigeninteresse der Möglichkeit bedienen, mit einem Basisvermerk die wichtigsten Weichen zu stellen und ausdifferenzierte Schwellenwerte festzulegen. Bei den einzelnen Vergaben kann dann mit vergleichsweise überschaubarem Aufwand auf die im Regelfall auch beim konkreten Auftrag zutreffenden Erwägungen des Basisvermerks verwiesen werden. Die zweite Auflage dieses Praxisleitfadens richtet sich in erster Linie an öffentliche (und private) Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen, die aufgrund der Vorgaben im Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen ausdrücklich mit der Frage der Binnenmarktrelevanz bei der öffentlichen Auftragsvergabe konfrontiert werden. Die Hinweise in diesem Praxisleitfaden gelten aber gleichermaßen für Auftraggeber außerhalb von Nordrhein-Westfalen, da sich die Frage der Binnenmarktrelevanz etwa auch bei der Vergabe von Dienstleistungskonzession und nachrangigen Dienstleistungen stellt. Der Praxisleitfaden wurde aufgrund neuer Rechtsprechung, Literatur und zahlreichen Rückmeldungen aus der Praxis in Seminaren der Autoren aktualisiert und ergänzt. Ein neuter Schwerpunkt ist die Möglichkeit, mit Hilfe eines Basisvermerks den Dokumentationsaufwand auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Die aktuelle FAQ-Liste der NRW-Landesregierung mit Stand 01.02.2015 ist in der zweiten Auflage berücksichtigt. Der Leitfaden ist auf dem Stand April 2015.

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