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Durch die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, insbesondere gemäß § 87 BetrVG, können Arbeitgeber und Betriebsrat verbindliche Regeln für das Arbeitsverhältnis und das Miteinander im betrieblichen Alltag festlegen. Die Abhandlung behandelt zentrale Fragestellungen wie die Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts, die Sicherung der Mitbestimmung des Betriebsrats und das Rangverhältnis von individual- und kollektivvertraglichen Regelungen. Ein Konsens besteht darüber, dass bei vielen Mitbestimmungsrechten des § 87 Abs. 1 BetrVG ein kollektiver Tatbestand erforderlich ist, um die Mitbestimmung des Betriebsrats auszulösen. Der Autor erläutert, warum diese Voraussetzung für alle Mitbestimmungsrechte gilt und grenzt sie von nicht mitbestimmten Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Zudem wird die Sicherung der Mitbestimmung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber thematisiert, insbesondere die von der Rechtsprechung und Literatur vertretene „Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung“. Die Studie zeigt Schwächen dieses Ansatzes auf und sucht nach Alternativen, um den Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats zu stärken. Ein zentraler Punkt ist das Rangverhältnis von individualarbeitsvertraglichen und kollektivvertraglichen Regelungen. Obwohl § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG klare Vorgaben macht, zeigen sich in der Praxis durch das Günstigkeitsprinzip weitreichende Ausnahmen zugunsten der Arbeitnehmer, was alternative Lö
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Arbeitsvertragliche Vereinbarungen im Bereich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten, David Wagner
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- Rok vydania
- 2013
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