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Ist das Rechtsprechungsmonopol des Gerichtshofs der EU, wie es für die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts besteht, auf Bestimmungen völkerrechtlicher Verträge übertragbar? Gemeint sind hiermit zum einen solche völkerrechtlichen Verträge, die von der Union mit Drittstaaten geschlossen werden und zum anderen die so genannten gemischten Verträge, an denen auch EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind. Letztere stellen wegen der komplizierten Aufteilung der zugrunde liegenden Vertragsschlusskompetenzen auch in Bezug auf die Reichweite der gerichtlichen Zuständigkeit des EuGH ein besonderes Problem dar. Die Arbeit zeigt auf, dass der Gerichtshof seine ausschließliche Zuständigkeit als sehr weitgehend ansieht, was indes von der Kompetenzordnung der EU-Verträge nur begrenzt gedeckt ist. Anschließend wird untersucht, auf welche Weise mögliche hieraus erwachsende Zuständigkeitskonflikte mit internationalen Gerichten abgemildert werden können.
Nákup knihy
Das Rechtsprechungsmonopol des EuGH im Kontext völkerrechtlicher Verträge, Matthias Müller
- Jazyk
- Rok vydania
- 2012
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Das Rechtsprechungsmonopol des EuGH im Kontext völkerrechtlicher Verträge
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Matthias Müller
- Vydavateľ
- Nomos
- Vydavateľ
- 2012
- ISBN10
- 3832975810
- ISBN13
- 9783832975814
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Ist das Rechtsprechungsmonopol des Gerichtshofs der EU, wie es für die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts besteht, auf Bestimmungen völkerrechtlicher Verträge übertragbar? Gemeint sind hiermit zum einen solche völkerrechtlichen Verträge, die von der Union mit Drittstaaten geschlossen werden und zum anderen die so genannten gemischten Verträge, an denen auch EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind. Letztere stellen wegen der komplizierten Aufteilung der zugrunde liegenden Vertragsschlusskompetenzen auch in Bezug auf die Reichweite der gerichtlichen Zuständigkeit des EuGH ein besonderes Problem dar. Die Arbeit zeigt auf, dass der Gerichtshof seine ausschließliche Zuständigkeit als sehr weitgehend ansieht, was indes von der Kompetenzordnung der EU-Verträge nur begrenzt gedeckt ist. Anschließend wird untersucht, auf welche Weise mögliche hieraus erwachsende Zuständigkeitskonflikte mit internationalen Gerichten abgemildert werden können.