Hessische Landkreisordnung
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Mit dem vorliegenden Werk legt der Kommunal- und Schul-Verlag erstmals einen gebundenen HKO-Kommentar vor. Diese Ausgabe basiert auf dem Standardwerk des gleichen Autorenteams, das als Loseblattwerk in der Reihe „Kommunalverfassungsrecht Hessen“ erschienen ist, konzentriert sich aber stärker auf die für die Praxis wesentlichen Fragestellungen. Mit dieser Konzeption richtet sich der Kommentar dadurch nicht nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen sowie Studierende, sondern verstärkt auch an Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in Hessen. Die Kommentierung berücksichtigt bereits die am Jahresende 2011 in Kraft getretenen zahlreichen Änderungen der HKO und kommentiert auch die relevanten Änderungen der HGO im jeweiligen gesetzlichen Kontext. Er bietet damit eine aktuelle Übersicht und Erläuterung der für die Landkreise geltenden kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen. Die Verfasser: Priv.-Doz. Dr. habil. Jan Hilligardt, Direktor des Landkreistages, Ass. iur. Tim Ruder, Referatsleiter beim Hessischen Landkreistag, Verwaltungsdirektorin Astrid Deicke-Schäfer, Leiterin des Fachdienstes Recht beim Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Oberamtsrat Dipl.-Verwaltungswirt Thomas Euler, Landkreis Gießen, Büro der Kreisorgane, Professor Dr. Dr. h. c. mult. Gilbert Gornig, Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften an der Universität Marburg und Direktor des Instituts für öffentliches Recht, Thomas Naumann, Diplom-Verwaltungswirt und Master of Public Administration beim Werra-Meißner-Kreis. Dr. Sven Simon, Akademischer Rat im Fachbereich 01 - Rechtswissenschaft - an der der Justus-Liebig-Universität Gießen. Ltd. Verwaltungsdirektor Jürgen Sommer, Fachbereichsleiter beim Landkreis Kassel, Björn Spanknebel, Rechtsanwalt in Kassel sind allesamt mit verschiedenen Bereichen des Kommunalverfassungsrechts befasst und beschäftigen sich größtenteils in ihrer täglichen Praxis mit zahlreichen Rechtsfragen aus diesem Bereich. Sie gewährleisten dadurch praxisnahe Antworten zu allen aktuellen Fragen rund um die Hessische Landkreisordnung •