Bilanzierung von Rückstellungen nach BilMoG
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Viac o knihe
Durch die Einführung des BilMoG erleben die deutschen Bilanzierungsregeln ihre fundamentalste Änderung seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985. Zentrales Ziel des Gesetzgebers ist es, das deutsche Bilanzrecht im Vergleich zu den internationalen Regelungen wieder attraktiver zu gestalten. Die beschlossenen Änderungen sollen die Aussagekraft des HGB-Abschlusses erhöhen und damit eine „Antwort auf die IFRS geben“. Die Gesetzgebung des BilMoG wurde geprägt von dem Gedanken, das verlorene Vertrauen in eine wirklichkeitsgetreue Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen in den Abschlüssen nach HGB wieder herzustellen. Hierzu sieht das BilMoG im Bereich der Regelungen zum handelsrechtlichen Abschluss umfassende Änderungen in Bezug auf Ansatz-, Bewertung-, Ausweis- und Anhangsvorschriften vor. Eine der wesentlichen Änderungen des BilMoG betrifft die Bilanzierung von Rückstellungen. Die Diskussion um deren Bildung wird durch die jeweils vertretene Bilanzauffassung geprägt. Die Bewertung und der Ansatz von Rückstellungen nimmt im Unternehmen in mehrfacher Hinsicht eine zentrale Bedeutung ein. Sie mindern als Aufwandsposten das handelsrechtliche Ergebnis und, sofern steuerrechtlich anerkannt, auch die Steuerlast. Darüber hinaus sind Rückstellungen in der Praxis ein wichtiges Instrument zur Ergebnissteuerung und stellen dadurch ein wichtiges, historisch gewachsenes, bilanzpolitisches Werkzeug dar. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Bilanzierung von Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, sowie den sonstigen Rückstellungen auseinander. Die Bilanzierung von Steuerrückstellungen ist nicht Gegenstand dieser Arbeit. Ziel ist es die wesentlichen Änderungen der Neuregelung darzustellen und die Auswirkungen aufzuzeigen. Hierzu wird jeweils einleitend die entsprechende Begrifflichkeit definiert und anschließend Aspekte des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises von Rückstellungen diskutiert und kritisch gewürdigt. Herrschende Kritik an einzelnen Punkten findet dabei ebenso Beachtung.