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Die Selbstvornahme des Mieters

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Die Studie behandelt grundlegend das praxisrelevante Problem möglicher Aufwendungsersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter für vorgenommene Investitionen auf das Mietobjekt. Die einschlägige höchstrichterliche, aber auch ober- und untergerichtliche Rechtsprechung wird eingehend analysiert. Der Schwerpunkt der Untersuchung wird hierbei auf die Fälle gelegt in denen der Mieter Mängel an der Mietsache auf seine Kosten beseitigt. Es erfolgt eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der einschlägigen gewährleistungsrechtlichen Vorschrift des § 536a Abs. 2 BGB. In diesem Zusammenhang wird ein Anspruch des Mieters bei Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 536a Abs. 2 BGB diskutiert. Die Frage nach Ansprüchen des Gläubigers bei einer Selbstvornahme durch ihn ist bislang insbesondere im Kaufrecht diskutiert worden. Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich seine zum Kaufrecht entwickelte Rechtsprechung auf die Parallelproblematik im Mietrecht übertragen. Der Autor macht abweichend der Ansicht des Bundesgerichtshofes einen Lösungsvorschlag, bei dem der § 539 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag auch für Erststattungsansprüche des Mieters bei Mängelbeseitigungsmaßnahmen anwendbar sein soll. Auch die Frage nach Ersatzansprüchen des Mieters bei vorgenommenen Schönheitsreparaturen trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wird ebenfalls umfassend untersucht. Ausgehend von der These, dass die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag im Falle von Mieterinvestitionen die Interessen beider Parteien ausreichend berücksichtigten, werden alle angesprochenen Problemfelder sachgerecht gelöst. Dies wird jeweils anhand zahlreicher Sachverhalte aus der Rechtsprechung eindrucksvoll belegt.

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2012

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