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Die Prozessordnungen des europäischen Kontinents wurzeln sämtlich im Prozessrecht des Mittelalters, wie es seit dem 12. Jahrhundert an den Universitäten gelehrt und den Gerichten praktiziert worden ist. Das Buch widmet sich dem Prozessrecht in civilibus , nach heutigen Begriffen dem Zivil- und Verwaltungsverfahren. Der romanisch-kanonische Prozess war seinerseits aus hauptsächlich drei Quellengruppen hervorgegangen: dem römisch-justinianischen Recht aus dem 6. Jahrhundert, den Konzils- und päpstlichen Texten seit der Mitte des 12. Jahrhunderts sowie dem Statutarrecht und Gerichtsbrauch der italienischen Kommunen desselben Zeitraums. Besonderes Gewicht wird auf die Grundfragen gelegt, die jedes Prozessrecht zu beantworten hat und in denen die jeweiligen Vorstellungen von der rechten Ordnung des Verfahrens deutlich werden; zwei hiervon seien genannt: Wie sind die Kompetenzen zwischen den Parteien einer- und dem Richter andererseits verteilt, bezogen auf die Beibringung des Streitstoffs und auf den Fortgang des Verfahrens? Wie handhabte man das Grunddilemma zwischen Gründlichkeit und Zügigkeit des Verfahrens?
Nákup knihy
Romanisch-kanonisches Prozessrecht, Knut Wolfgang Nörr
- Jazyk
- Rok vydania
- 2012
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Romanisch-kanonisches Prozessrecht
- Podtitul
- Erkenntnisverfahren erster Instanz in civilibus
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Knut Wolfgang Nörr
- Vydavateľ
- Springer
- Vydavateľ
- 2012
- ISBN10
- 3642234828
- ISBN13
- 9783642234828
- Kategórie
- Právnická literatúra
- Anotácia
- Die Prozessordnungen des europäischen Kontinents wurzeln sämtlich im Prozessrecht des Mittelalters, wie es seit dem 12. Jahrhundert an den Universitäten gelehrt und den Gerichten praktiziert worden ist. Das Buch widmet sich dem Prozessrecht in civilibus , nach heutigen Begriffen dem Zivil- und Verwaltungsverfahren. Der romanisch-kanonische Prozess war seinerseits aus hauptsächlich drei Quellengruppen hervorgegangen: dem römisch-justinianischen Recht aus dem 6. Jahrhundert, den Konzils- und päpstlichen Texten seit der Mitte des 12. Jahrhunderts sowie dem Statutarrecht und Gerichtsbrauch der italienischen Kommunen desselben Zeitraums. Besonderes Gewicht wird auf die Grundfragen gelegt, die jedes Prozessrecht zu beantworten hat und in denen die jeweiligen Vorstellungen von der rechten Ordnung des Verfahrens deutlich werden; zwei hiervon seien genannt: Wie sind die Kompetenzen zwischen den Parteien einer- und dem Richter andererseits verteilt, bezogen auf die Beibringung des Streitstoffs und auf den Fortgang des Verfahrens? Wie handhabte man das Grunddilemma zwischen Gründlichkeit und Zügigkeit des Verfahrens?