Der Verwaltungsbeirat
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Diese erstmals im Jahr 2003 von Volker Bielefeld verfasste und jetzt nach dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung von Thomas Christ und Dr. Michael Sommer überarbeitete und aktualisierte Neuauflage dieser Broschüre soll allen Wohnungseigentümern und insbesondere den von ihnen bestellten Verwaltungsbeiräten Wegweiser und Ratgeber sein für eine ordnungsmäßige Verwaltung ihres Eigentums und für ein gedeihliches Zusammenleben im Interesse aller Eigentümer und Bewohner ihrer Wohnungseigentumsanlage. In Wohnungseigentumsanlagen obliegt die Verwaltung dem Verwalter, den Wohnungseigentümern und dem Verwaltungsbeirat, sofern ein solcher gewählt wird. So sagt es das Gesetz. Wichtig ist in erster Linie, dass sich die Wohnungseigentümer grundsätzlich darüber im Klaren sind, dass die Entscheidung über alle Verwaltungsangelegenheiten allein ihnen obliegt. Der Verwalter führt ihre Beschlüsse aus, er hat keine Entscheidungsbefugnisse. Um sich selbst aber nicht um alle Angelegenheiten kümmern zu müssen, beispielsweise um die Prüfung der Jahresabrechnung, können die Wohnungseigentümer einen Verwaltungsbeirat wählen, der diese Aufgaben wahrnimmt. Darüber hinaus soll der Beirat den Verwalter bei dessen Tätigkeit unterstützen und in diesem Rahmen aber auch als Mittler zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter tätig sein. Es handelt sich um eine ehrenamtliche und von Verantwortung für die Gemeinschaft geprägte Tätigkeit, die entscheidend zu einem verträglichen und harmonischen Miteinander in der Gemeinschaft beitragen kann.