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Entflechtung im deutschen Kartellrecht
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Viac o knihe
Wirtschaftlicher Machtgewinn ist nicht verboten. Mächtige Unternehmen wecken aber in der Politik Skepsis. Die Diskussion darüber, ob dem Bundeskartellamt die Befugnis eingeräumt werden soll, marktbeherrschende Unternehmen in Ausnahmefällen zu entflechten und so die Wettbewerbschancen kleinerer Konkurrenten zu fördern, ist alt. Die Studie wendet sich gegen derartige Pläne. Behördliche Entflechtungen greifen in den Wettbewerb ein und drohen, ihn insoweit zu einer „staatlichen Veranstaltung“ zu machen. Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz steht Plänen entgegen, Unternehmen zur Verfügungsmasse der Wirtschaftspolitik zu machen. Zudem sind die volkswirtschaftlichen Folgen einer Entflechtung schwer kalkulierbar. Der Wettbewerb - und nicht behördliche Planung - sollte über Marktstruktur und Unternehmensgröße entscheiden.
Nákup knihy
Entflechtung im deutschen Kartellrecht, Martin Nettesheim
- Jazyk
- Rok vydania
- 2011
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Entflechtung im deutschen Kartellrecht
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Martin Nettesheim
- Vydavateľ
- Mohr Siebeck
- Rok vydania
- 2011
- Väzba
- pevná
- ISBN10
- 3161508548
- ISBN13
- 9783161508547
- Séria
- Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen
- Kategórie
- Právnická literatúra
- Anotácia
- Wirtschaftlicher Machtgewinn ist nicht verboten. Mächtige Unternehmen wecken aber in der Politik Skepsis. Die Diskussion darüber, ob dem Bundeskartellamt die Befugnis eingeräumt werden soll, marktbeherrschende Unternehmen in Ausnahmefällen zu entflechten und so die Wettbewerbschancen kleinerer Konkurrenten zu fördern, ist alt. Die Studie wendet sich gegen derartige Pläne. Behördliche Entflechtungen greifen in den Wettbewerb ein und drohen, ihn insoweit zu einer „staatlichen Veranstaltung“ zu machen. Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz steht Plänen entgegen, Unternehmen zur Verfügungsmasse der Wirtschaftspolitik zu machen. Zudem sind die volkswirtschaftlichen Folgen einer Entflechtung schwer kalkulierbar. Der Wettbewerb - und nicht behördliche Planung - sollte über Marktstruktur und Unternehmensgröße entscheiden.