
Die nachwirkende Veranlagung der Mitglieder sondergesetzlicher Wasserverbände bei einer "Einschränkung der Teilnahme"
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Viac o knihe
Für eine große Zahl deutscher Wasserverbände stellt sich das Problem, dass einzelne Verbandsgenossen ihre beitragsrelevanten Handlungen in erheblichem Maße reduzieren und eine Senkung ihrer Verbandslasten auch im Hinblick auf solche Verbandsinvestitionen fordern, die teilweise zuvor durch ebendiese Mitglieder veranlasst wurden. Die vorliegende Studie untersucht die insoweit für die sondergesetzlichen Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen geltenden Maßstäbe. Die Lösung kann dabei nur in einer fairen Lastenverteilung liegen, die sowohl den Interessen jener Mitglieder gerecht wird, die in der Vergangenheit Nutzen aus der Tätigkeit des Verbands hatten, aber ihre Teilnahme in einem bestimmten Umfang einschränken, als auch dem Vertrauen jener Verbandsmitglieder Rechnung trägt, die weiterhin für den Betrieb der Verbandsanlagen aufkommen müssen.
Nákup knihy
Die nachwirkende Veranlagung der Mitglieder sondergesetzlicher Wasserverbände bei einer "Einschränkung der Teilnahme", Wolfgang Durner
- Jazyk
- Rok vydania
- 2011
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Platobné metódy
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- Titul
- Die nachwirkende Veranlagung der Mitglieder sondergesetzlicher Wasserverbände bei einer "Einschränkung der Teilnahme"
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Wolfgang Durner
- Vydavateľ
- Heymann
- Rok vydania
- 2011
- ISBN10
- 3452275493
- ISBN13
- 9783452275493
- Kategórie
- Právnická literatúra
- Anotácia
- Für eine große Zahl deutscher Wasserverbände stellt sich das Problem, dass einzelne Verbandsgenossen ihre beitragsrelevanten Handlungen in erheblichem Maße reduzieren und eine Senkung ihrer Verbandslasten auch im Hinblick auf solche Verbandsinvestitionen fordern, die teilweise zuvor durch ebendiese Mitglieder veranlasst wurden. Die vorliegende Studie untersucht die insoweit für die sondergesetzlichen Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen geltenden Maßstäbe. Die Lösung kann dabei nur in einer fairen Lastenverteilung liegen, die sowohl den Interessen jener Mitglieder gerecht wird, die in der Vergangenheit Nutzen aus der Tätigkeit des Verbands hatten, aber ihre Teilnahme in einem bestimmten Umfang einschränken, als auch dem Vertrauen jener Verbandsmitglieder Rechnung trägt, die weiterhin für den Betrieb der Verbandsanlagen aufkommen müssen.