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Das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit als Grundlage der Gewinnermittlungsarten im Einkommensteuerrecht

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Die Gewinnermittlung im Einkommensteuerrecht ist gekennzeichnet durch eine Vielfalt an Gewinnermittlungsarten. Und so sieht sich die Einkommensbesteuerung, deren Ziel eine gleichmäßige Lastenverteilung auf alle Steuerpflichtigen ist, besonderen Herausforderungen ausgesetzt, um einerseits eine gleichheitsgerechte, andererseits aber auch eine maßvolle Ermittlung des Gewinns zu gewährleisten. Von unschätzbarem Wert ist es im Steuerrecht im Allgemeinen wie bei der Gewinnermittlung im Besonderen, dass das komplizierte Geflecht aus gesetzlichen Regelungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung letztlich auf ein ordnendes Prinzip zurückgeführt werden kann, an dem sich eine Einkommensbesteuerung grundsätzlich auszurichten hat: das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, kurz Leistungsfähigkeitsprinzip. Die Herleitung eines umfassend verstandenen Leistungsfähigkeitsprinzips und seine Anwendung auf die steuerliche Gewinnermittlung werden in der Studie erstmals unternommen. Dabei werden zunächst ausführlich die verfassungsrechtlichen Grundlagen der steuerlichen Gewinnermittlung untersucht und der Bedeutungsgehalt des Leistungsfähigkeitsprinzips herausgearbeitet. Sodann werden die einzelnen Gewinnermittlungsarten einer Überprüfung auf ihre prinzipiengerechte Ausgestaltung unterzogen. Dabei wird unter Überprüfung der herkömmlichen Ansätze in Literatur und Rechtsprechung eine Vielzahl bekannter Streitfälle der steuerlichen Gewinnermittlung mittels Anwendung des Leistungsfähigkeitsprinzips einer systematischen Lösung zugeführt. Ausführungen zur Historie der Gewinnermittlung sowie aktuellen - auch europäischen - Entwicklungen runden diese umfassende Darstellung ebenso ab wie Exkurse zur Gewinnermittlung bei Personengesellschaften und zum Wechsel der Gewinnermittlungsart.

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2011

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