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Der Niedersachsische Landtag hat am 26. Oktober 2016 eine umfangreiche Novelle des Niedersachsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, die am 1.11.2016 in Kraft treten wird. Diese betrifft insbesondere die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten, die Voraussetzungen fur das Burgerbegehren, die Zulassigkeit von Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen und die wirtschaftliche Betatigung der Kommunen insbesondere zur Erleichterung und Sicherung der Energiewende. Die dritte Auflage enthalt alle diese Neuregelungen und bietet damit weiterhin der kommunalen Praxis die bewahrte zuverlassige Orientierung.
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