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Das Buch behandelt hochaktuelle Fragen vor allem der kommerziellen Verwertbarkeit der Persönlichkeit im britischen Recht. Der Human Rights Act 1998 war Motor einer rasanten Rechtsprechungsentwicklung, die nicht allein Aspekte des Privatsphärenschutzes neu beurteilt hat. Dennoch gibt es keinen Rechtsbegriff des Persönlichkeitsschutzes und folglich auch keine Klage, welche die Persönlichkeit in Abgrenzung zu anderen Klagen erfasst. Die Gerichte neigen zwar dazu, den Human Rights Act zu berücksichtigen: erreicht wird dies – reflexiv - aber nach wie vor durch Anwendung verschiedenster Klagen. Die Entwicklung ist nur teilweise durch den Human Rights Act motiviert. Vielmehr gibt es offenbar einen Impuls, Persönlichkeitsrechte durch Anwendung und Ausdehnung bestehender „causes of action“ als „property right“ – und damit als ein der Persönlichkeit nur zugeordnetes Schutzobjekt – zu formen. Entsprechende Versuche der Rechtsprechung lehnen sich dabei deutlich an immaterialgüterrechtliche Modelle und Mechanismen an. Damit sind viele komplexe Einzelfragen verbunden. Befürchtet wird vor allem ein Verlust von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit durch eine schleichende Aufweichung einzelner Schutzansätze. Vieles hängt dabei letztlich davon ab, inwieweit die Gerichte kommerzielle Erwartungen insbesondere Prominenter als „property“ qualifizieren. Dadurch kommt es zu einer Gemengelage sich teils überlappender Klagen mit unterschiedlich ausgestalteten Grenzen. Diesen Fragen geht das Buch nach. Im Einzelnen erörtert werden der grundsätzliche Anwendungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention in der britischen Rechtsprechung im Rahmen der Vertraulichkeitsklage ebenso wie Fragen des Schutzes vom und vor Merchandising- und Lizenzverträgen durch die klassischen und entsprechend angepassten „commercial tort“-Klagen. Weiter behandelt werden die indirekten Schutzmöglichkeiten durch das Markenrecht und das „Copyright Law“ und die dort gewährten besonderen Persönlichkeitsrechte. In allen Klagen spielen notwendig Kommunikationsrechte – wie etwa die „public interest defence“, die Schranken zugunsten der Medien im Urheberrecht und Aspekte eines entgegenstehenden Rechts auf kommerzielle Kommunikation eine Rolle. Schließlich wird die künftige Entwicklung im Recht der Rechtsfolgen skizziert, vor allem mit Blick auf mögliche Ansprüche auf Lizenzgebühren und Gewinnherausgabe.

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2011, mäkká

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