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Handbuch Ius publicum Europaeum

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Konzeption: Die Idee des „Handbuchs Ius Publicum Europaeum“ ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen Landesberichte sind nach einem einheitlichen Schema aufgebaut, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Inhalt: Band IV setzt die Trilogie über das „Verwaltungsrecht in Europa“ (IPE III-V) fort. Der neue Band beinhaltet die Verwaltungsrechtswissenschaft, deren Kenntnis für ein vertieftes Verständnis der einzelnen europäischen Rechtsordnungen – neben Deutschland, Österreich und Schweiz noch 7 weitere EU-Mitgliedstaaten – unerlässlich ist. Die nach einheitlichen Kriterien erstellten Länderberichte behandeln in einem ersten Teil die nationalen Besonderheiten wie auch die Gemeinsamkeiten. Dabei finden Entwicklungen und Wissenschaftsstile ebenso Berücksichtigung wie aktuelle Grundkontroversen. In einem zweiten Teil beleuchten eine Reihe länderübergreifender Beiträge einzelne Aspekte des Verwaltungsrechts im europäischen Rechtsraum, insbesondere die Verwandtschaft der Verwaltungsrechtsordnungen, das Verhältnis zwischen Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht, den Begriff des Verwaltungsrechts sowie die Geschichte und die Methoden der Verwaltungsrechtsvergleichung.

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Handbuch Ius publicum Europaeum, Armin von Bogdandy

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2011
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