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Code Napoléon

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Das 1809 verkündete und vom 1. Januar 1810 bis zur Einführung des deutschen BGB am 1. Januar 1900 geltende „Land-Recht für das Großherzogthum Baden“ war eine von Staatsrat Johann Niklas Friedrich Brauer an die badischen Verhältnisse angepasste und ergänzte deutsche Bearbeitung des modernen französischen Code Napoléon von 1804 – „als des vorzüglicheren Resultates gesetzgeberischen Weisheit“. Im Vordergrund stand die Rechtsvereinheitlichung zur Stabilisierung des nach 1803 und 1806 erheblich vergrößerten badischen Staats. Wegen der fortbestehenden feudalen Grund- und Eigentumsordnung musste die badische Kodifikation zunächst noch hinter dem egalitären Programm des Code zurückbleiben. Neben Österreich und Sachsen war Baden im 19. Jahrhundert der einzige deutsche Staat mit einem geschlossenen Zivilrechtssystem. Das badische Landrecht zählt zu den wichtigsten bürgerlichrechtlichen deutschen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts. Im Austausch zwischen französischer und deutscher Rechtswissenschaft spielten die badischen Juristen eine bedeutende Rolle. Trotz seiner fremden Wurzeln bürgerte sich das Landrecht derart schnell in Baden ein, dass seine Fortgeltung nach dem Ende der napoleonischen Epoche nicht ernsthaft in Frage stand und es im Laufe der Jahrzehnte hohe Anerkennung erlangte. Abgesehen davon, dass schon der Code fränkisch-germanisches Recht enthielt, war das Landrecht wegen der Beibehaltung überkommener badischer Rechtsinstitute kein fremdes, sondern eigenes, badisches Recht. Zwei Jahre nach der Ablösung des Badischen Landrechts durch das deutsche BGB fasste ein badischer Jurist zusammen: „Obwohl seinem Ursprunge nach für uns fremdes Recht, wurde es doch als solches nicht empfunden; denn der Code Civil enthält neben großen Prinzipien einer weltgeschichtlichen Epoche, welche ihm eine gewisse internationale Bedeutung verleihen, manche deutschrechtliche Elemente, so dass sich das Gesetzbuch mehr und mehr bei uns eingelebt hatte und wir uns damit im fast hundertjährigen Besitze eines einheitlichen Rechtes einer Wohltat erfreuen konnten, welcher selbst große deutsche Staaten bis zum Beginn des neuen Jahrhunderts entbehrt hatten.“

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Code Napoléon, Klaus P. Schro der

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2009
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