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Die zweite, überarbeitete Auflage des Kommentars bietet einen umfassenden Überblick über Theorie und Praxis des Denkmalschutzrechts in Baden-Württemberg. Neben einer gründlichen Erläuterung der denkmalschutzrechtlichen Vorschriften, legt die Neuauflage besonderes Gewicht auf die Darstellung der Konse-quenzen, die sich aus der neueren Rechtsprechung des BVerfG für die Auslegung des Denkmalschutzgesetzes ergeben. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Würt-temberg zum Denkmalschutzrecht und die für die Anwendung des Denkmalschutzgesetzes bedeutsamen Rechts- und Verwal-tungsvorschriften des Bundes und des Landes sowie internationale Konventionen und Übereinkommen sind nun eingearbeitet. Zielgruppen/Target groups: Architekten, Stadtplaner, Rechtsanwälte, Denkmalpfleger, Denkmalschutzbehörden, Baurechtsbehörden, Kommunen, Kirchen, Denkmaleigentümer
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Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, Heinz Strobl
- Jazyk
- Rok vydania
- 2001
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Heinz Strobl
- Vydavateľ
- Kohlhammer
- Vydavateľ
- 2001
- ISBN10
- 3170156217
- ISBN13
- 9783170156210
- Kategórie
- Spoločenské vedy
- Anotácia
- Die zweite, überarbeitete Auflage des Kommentars bietet einen umfassenden Überblick über Theorie und Praxis des Denkmalschutzrechts in Baden-Württemberg. Neben einer gründlichen Erläuterung der denkmalschutzrechtlichen Vorschriften, legt die Neuauflage besonderes Gewicht auf die Darstellung der Konse-quenzen, die sich aus der neueren Rechtsprechung des BVerfG für die Auslegung des Denkmalschutzgesetzes ergeben. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Würt-temberg zum Denkmalschutzrecht und die für die Anwendung des Denkmalschutzgesetzes bedeutsamen Rechts- und Verwal-tungsvorschriften des Bundes und des Landes sowie internationale Konventionen und Übereinkommen sind nun eingearbeitet. Zielgruppen/Target groups: Architekten, Stadtplaner, Rechtsanwälte, Denkmalpfleger, Denkmalschutzbehörden, Baurechtsbehörden, Kommunen, Kirchen, Denkmaleigentümer