Die Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen in der Europäischen Union
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Die Rechtskraft ist ein grundlegendes Prinzip des Prozessrechts. Jede Rechtsordnung ist darauf angewiesen, dass gerichtliche Entscheidungen zu einem bestimmten Zeitpunkt endgültig werden; anders ist eine effektive Streitbeilegung unmöglich. Gleichwohl unterscheiden sich die nationalen Rechtskraftprinzipien in Reichweite, Zielsetzungen und Funktionen. Claas Friedrich Germelmann untersucht die dogmatischen Ansatzpunkte der Rechtskraft im deutschen, französischen und englischen Recht und entwickelt eine eigene Rechtskraftdoktrin für das Prozessrecht der Gerichte der EU. Gegenüber den nationalen Prinzipien weist der gemeinschaftsrechtliche Rechtskraftbegriff eigenständige, auf den besonderen Zielsetzungen des Gemeinschaftsrechts beruhende Charakteristika auf. Dies zeigt sich namentlich in seiner dogmatischen Begründung sowie bei der Bestimmung der Rechtskraftgrenzen durch den Streitgegenstandsbegriff.
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Die Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen in der Europäischen Union, Claas Friedrich Germelmann
- Jazyk
- Rok vydania
- 2009
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Die Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen in der Europäischen Union
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Claas Friedrich Germelmann
- Vydavateľ
- Mohr Siebeck
- Rok vydania
- 2009
- Väzba
- mäkká
- ISBN10
- 3161498844
- ISBN13
- 9783161498848
- Séria
- Jus internationale et Europaeum
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Die Rechtskraft ist ein grundlegendes Prinzip des Prozessrechts. Jede Rechtsordnung ist darauf angewiesen, dass gerichtliche Entscheidungen zu einem bestimmten Zeitpunkt endgültig werden; anders ist eine effektive Streitbeilegung unmöglich. Gleichwohl unterscheiden sich die nationalen Rechtskraftprinzipien in Reichweite, Zielsetzungen und Funktionen. Claas Friedrich Germelmann untersucht die dogmatischen Ansatzpunkte der Rechtskraft im deutschen, französischen und englischen Recht und entwickelt eine eigene Rechtskraftdoktrin für das Prozessrecht der Gerichte der EU. Gegenüber den nationalen Prinzipien weist der gemeinschaftsrechtliche Rechtskraftbegriff eigenständige, auf den besonderen Zielsetzungen des Gemeinschaftsrechts beruhende Charakteristika auf. Dies zeigt sich namentlich in seiner dogmatischen Begründung sowie bei der Bestimmung der Rechtskraftgrenzen durch den Streitgegenstandsbegriff.