Die Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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Viac o knihe
Im Grundbuchverfahren treffen die allgemeine Handlungsfreiheit von Privatrechtssubjekten, welche eine Eintragung im Grundbuch begehren, und der staatliche Ordnungsanspruch eines formalisierten Verfahrens aufeinander. Bei Personengesellschaften, die Grundeigentum erwerben, sind die Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich der Offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft geklärt. Dies gilt jedoch nicht für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zwar ist seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 29.01.2001 (BGHZ 146, 341) ihre Rechtsfähigkeit anerkannt. Gleichwohl bereitet die Anerkennung der Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Praxis weiterhin Probleme. Nach der Beschreibung des Untersuchungsgegenstandes stellt der Verfasser die historische Entwicklung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar. Im Anschluss wird die Grundbuchfähigkeit in Beziehung zur Rechtsfähigkeit gesetzt und der Begriff der Grundbuchfähigkeit definiert. Im Zentrum steht die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten der Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Grundbuch. Dabei untersucht der Verfasser zunächst, welche grundsätzlichen Anforderungen das Grundbuch an eine Eintragung stellt. In der Folge wird aufgezeigt, wie die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Grundbuch konkret umgesetzt werden könnte. Neben den Voraussetzungen findet zugleich eine Betrachtung der Folgen einer Eintragung statt.