Kindheit zwischen fürsorglichem Zugriff und gesellschaftlicher Teilhabe
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Doris Bühler-Niederberger, Johanna Mierendorff, Andreas Lange Debatten um soziale Problemlagen konzentrieren sich seit geraumer Zeit v- stärkt auf die nachwachsende Generation, insbesondere auf Kinder. Neue - mut, Arbeitsmarktentwicklungen und deren Folgen, neue Formen privaten - bens, Wandel der Geschlechterrollen, Migration und kulturelle Vielfalt oder aber die angenommenen sozialen Folgen des demographischen Wandels – alles das wird in seinen Auswirkungen auf Kinder und Kindheit diskutiert, bekommt damit als „Zukunft der Gesellschaft“ eine besondere Dramatik und verlangt Reaktionen. In diesem Prozess politischer und gesellschaftlicher „Reaktion“ geht es zum einen darum, für Kinder Chancen, vor allem im Sinne zukünftiger Chancen zu maximieren resp. überhaupt zu eröffnen. Zum anderen aber sollen durch För- rung, ggf. auch Schutz und Bestrafung der Kinder Gefahren und Folgekosten von der Gesellschaft abgewendet werden, die sich aus einem nicht gelingenden Sozialisations- und Bildungsprozess ergeben könnten. Beides soll durch eine möglichst frühe und umfassende Förderung der Kinder ermöglicht werden. Förderung wird sowohl über kindbezogene familienergänzende Angebote des Staates erwartet als auch von den Eltern selbst, die im öffentlichen Diskurs mit zunehmender Dringlichkeit dazu angehalten werden, den Erwerb zentraler - siskompetenzen von Geburt an zu ermöglichen. Im Sinne eines Postulats und gelegentlich als Idealisierung bezeichnet der Begriff der „Erziehungspartn- schaft“ den dabei unterstellten Einbezug und das Verhältnis gesellschaftlicher Akteure, der privaten Gemeinschaften wie der Institutionen des Erziehungs- und Bildungssystems..