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Der aktuelle Rechtsrahmen der Netzwirtschaften ist geprägt von einer Mischung aus transitorischem Privatisierungsfolgenrecht, sektorspezifischem Recht und allgemeinem Kartellrecht. In diesem Kontext untersucht Michael Heise das Verhältnis zwischen Netzwirtschaftsrecht und Kartellrecht. Er argumentiert, dass die vollständige Integration des Netzwirtschaftsrechts in das allgemeine Kartellrecht nur möglich ist, wenn die ökonomischen Besonderheiten der Netzwirtschaften kartellrechtlich adressiert werden. Die Untersuchung basiert auf einem modelltheoretischen Ansatz, der das Kartellrecht als Koordinationsordnung versteht, die im Wettbewerb gemeinwohlorientierte Ergebnisse erzielt. Heise analysiert die Eignung der kartellrechtlichen Instrumente zur Lösung von Problemen im Netzzugang und bei der Kontrolle der Zugangsentgelte. Er zeigt, dass die Gewährung von Netzzugang gut ins Kartellrecht integriert werden kann, während die Kontrolle der Zugangsentgelte in natürlichen Monopolen eine Herausforderung darstellt. Die einseitige Ausrichtung des Kartellrechts auf Wettbewerbsförderung lässt keinen Raum für die Entwicklung eines materiellen Kontrollmaßstabs, der für die Entgeltkontrolle erforderlich wäre. Die Arbeit schließt mit einem Entwurf für ein zukünftiges einheitliches Netzwirtschaftsrecht.
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Das Verhältnis von Regulierung und Kartellrecht im Bereich der Netzwirtschaften, Michael Heise
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