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Inge Kroppenberg untersucht die gestiegene Bedeutung der Testierfreiheit in der „Erbengesellschaft“ und erarbeitet die dogmatischen Konturen der Gestaltungsbefugnis von Todes wegen. Ihre Analyse trägt in dreierlei Hinsicht zu einem neuen Verständnis bei: Erstens schützt sie die Testierfreiheit als zivilrechtliches Prinzip vor einer zu starken verfassungsrechtlichen Sichtweise. In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird die Gestaltungsbefugnis als Verfügungsbefugnis über den Tod hinaus betrachtet, was sie als Fortsetzung des Rechts der Lebenden mit anderen Mitteln erscheinen lässt und mit dem Konzept eines „Leistungseigentums“ verknüpft. Zweitens zeigt sich, dass Strukturmerkmale der Gestaltungsbefugnis aus dem Recht der Lebenden stammen, aber im Erbrecht als Fremdkörper wirken. Dies betrifft den erbrechtlichen Typenzwang, der an sachenrechtliche Konzepte angelehnt ist, sowie die Anleihen beim lebzeitigen Vertragsparadigma, die die diachrone Struktur des erbrechtlichen Rechtsgeschäfts ignorieren. Drittens verfolgt die Autorin ein genuin rechtsgeschäftliches Verständnis der Testierfreiheit, was nicht selbstverständlich ist. Familienerbrechtliche Deutungen beanspruchen einen Leitbildcharakter der gesetzlichen für die rechtsgeschäftliche Erbfolge, während die Interpretation als besonderes Persönlichkeitsrecht des Erblassers den privatrechtlichen Freiheitsraum von Todes wegen auf eine Reflexion über Mortalität beschränkt.
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Privatautonomie von Todes wegen, Inge Kroppenberg
- Jazyk
- Rok vydania
- 2008
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