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Beiträge zum Länderparlamentarismus

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Die Landtage sind eine elementare Institution des Föderalismus. Ohne Parlament gibt es keine Gesetzgebung auf Landesebene. Ohne Gesetzgebung gibt es keinen Bundesstaat. Vollzugsföderalismus ist nichts anderes als die Bemäntelung der Degradierung „selbständiger Länder“ (Art 2 B-VG) zu Verwaltungssprengeln eines Einheitsstaats. Dessen ungeachtet finden sich die Landtage immer wieder der Kritik ausgesetzt, sei es, dass ihre Kompetenzausstattung, insbesondere in legislativer Hinsicht, als unzureichend betrachtet wird, oder ihre Tätigkeit als zu unspektakulär erscheint. Der Sammelband vereinigt verschiedene – rechtswissenschaftliche, rechtspolitische und politikwissenschaftliche – Darstellungen, die Beiträge zu einem modernen Landesparlamentarismus liefern. Auf die Setzung thematischer Schwerpunkte wurde ebenso bewusst verzichtet wie auf die in zahlreichen anderen Abhandlungen diskutierte Frage der Zuständigkeiten der Landtage. Die Publikation soll vielmehr die Bandbreite und Reformaspekte der Landtagsarbeit veranschaulichen und auch zeigen, dass die Vielfalt im Landesparlamentarismus ein wichtiger Aspekt des Föderalismus ist.

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2007

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