Offenlegung von Vergütungen und Beteiligungen bei schweizerischen Publikumsgesellschaften gemäss OR
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Am 1. Januar 2007 sind die neuen aktienrechtlichen Bestimmungen über die Offenlegung von Vergütungen und Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung in Kraft getreten (Art. 663b bis und Art. 663c Abs. 3 OR). In den Jahres- und Konzernrechnungen für das Jahr 2007 müssen diese Bestimmungen erstmals beachtet und von den Revisionsstellen geprüft werden. Obwohl die Artikel detailliert scheinen, bergen sie bei näherer Betrachtung eine unerwartete Fülle von offenen Fragen. Müssen die individuell offen zu legenden Vergütungen aufgeschlüsselt nach einzelnen Komponenten dargestellt werden? Sind die diversen Vergütungselemente zu bewerten und wenn ja, wie? Muss jeweils ein Vorjahresvergleich vorgenommen werden und wenn ja, gilt dies auch für das Jahr 2006? Diese und zahlreiche weitere Fragen werden im Rahmen dieses Leitfadens erörtert und möglichen Antworten zugeführt.