Spannungsbogen Arbeitsrecht
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Viac o knihe
Der Jobabbau in großen Unternehmen hält unvermindert an. Die Trendwende am Arbeitsmarkt wird täglich beschworen, aber vergebens, auch wenn die Zahl der Arbeitslosen mittlerweile tatsächlich zurückgeht. Die Konzerne erfreuen sich weiter steigender Gewinne - und bauen fleißig weiter Arbeitsplätze ab. Der Mittelstand gibt auch keinen nennenswerten Anlass zur Hoffnung. Mit immer gleichen Rezepten versuchen Politiker und Ökonomen seit Jahren, den Aufschwung herbeizuzaubern: Kündigungsschutz lockern, Löhne runter, Sparen auf Teufel komm raus. Dass die Rezepte bislang nicht funktioniert haben, stört sie nicht. Seit Jahren werden die von den Spitzenvertretern der Industrie und der Arbeitgeberverbände geforderten Lockerungen auf die Einstellungsaktivitäten der Arbeitgeber maßlos überschätzt, denn die Einstellungen von Arbeitnehmern erfolgten nicht. Trotzdem wird zur Zeit immer noch oder wieder einmal wöchentlich von wenigstens einem Politiker der radikalen Umbau des Kündigungsschutzrechts gefordert, denn das würde doch die Bereitschaft der Betriebe fördern, Arbeitskräfte einzustellen, und gleichzeitig die Bereitschaft der Arbeitslosen, Arbeit aufzunehmen. So werden die Arbeitnehmer ständig verunsichert. Die harten Sparmaßnahmen und die Einschnitte in das soziale Netz einschließlich Hartz IV haben allenfalls eine Reduzierung der Kosten der Arbeitslosigkeit gebracht und der Bundesagentur für Arbeit Ende 2006 einen Milliardenüberschuss beschert. Neue Arbeitsplätze werden auch dadurch nicht geschaffen. Beantworten muss man in diesem Zusammenhang die Frage, wie die Bereiche, die sich institutionell mit Angelegenheiten der Arbeitswelt befassen müssen oder sollen, mit dieser Aufgabe fertig werden: Wie verhält sich die Arbeitsgerichtsbarkeit heute in dem gesellschaftlichen und politischen Kontext? Eigentlich, und dies ist die überraschende Erkenntnis: Über die Jahre unverändert. Dies alles belegt der Autor ebenso kenntnis- wie detailreich aus seiner langjährigen Praxis als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht.