Kaufrecht
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Das deutsche Kaufrecht ist in Folge der Schuldrechtsreform dem UN-Kaufrecht angeglichen worden. Zugleich zerfällt das deutsche Kaufrecht in Sonderregeln für manche grenzüberschreitende Verträge (CISG), für den Kauf unter Beteiligung von Kaufleuten (Handelskauf), den Kauf durch Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) und - gewissermaßen als Basis für all diese Regeln - für den bürgerlich-rechtlichen Kauf. Die Regeln für den bürgerlich-rechtlichen Kauf sind - ebenso wie die Bestimmungen für den Verbrauchsgüterkauf und den Handelskauf - eng verzahnt mit den Normen des allgemeinen Teils des bürgerlich-rechtlichen Schuldrechts. Barbara Grunewald behandelt in ihrem Handbuch das gesamte in der BRD geltende Kaufrecht und zeigt so die Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf. Dieser Band ersetzt im Handbuch des Schuldrechts den 1987 erschienenen Band „Gerhard Walter, Kaufrecht“ und trägt deshalb - wie letzterer damals - die Bandnummer 6. Das Buch von Barbara Grunewald wurde gleichwohl nicht als „2. Auflage“ bezeichnet, weil es sich bei diesem Band um eine völlige Neubearbeitung des Kaufrechts handelt.