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Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen

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Die Beteiligung staatlicher Rechtssubjekte an privatrechtlich organisierten Gesellschaften mit privatem Anteilsbesitz ist in vielen Bereichen staatlichen Handelns verbreitete Praxis. Diese sogenannten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen nehmen fortgesetzt und planmäßig am Wirtschaftsverkehr teil, bieten Dienstleistungen gegenüber privaten und staatlichen Rechtssubjekten an und kooperieren mit diesen. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Rechtsbindungen sie im Rahmen ihrer Unternehmenstätigkeit zu beachten haben. Über die rechtlichen Vorgaben und Grenzen wirtschaftlicher Tätigkeit des Staates besteht keine Einigkeit. So wird es bislang unterschiedlich beurteilt, ob und unter welchen Voraussetzungen gemischtwirtschaftliche Unternehmen an die staatliche Einheiten als Adressaten voraussetzenden Rechtssätze, die sogenannten Sonderbindungen des Staates, gebunden sind. Die Vielfalt der unterschiedlichen Begründungsansätze folgt nicht zuletzt daraus, daß die Frage nach dem Anwendungsbereich der Sonderbindungen die Qualifizierung des jeweiligen staatlichen Adressaten voraussetzt und über die Kriterien zur Zuordnung von Rechtssubjekten zum Bereich des Staatlichen keine Einigkeit herrscht. Die Qualifizierung staatlicher Rechtssubjekte kann nicht ohne Rekurs auf theoretische Vorstellungen vom Wesen staatlicher Organisation gelingen. Ziel des von Ariane Berger vorgeschlagenen normativen Ansatzes ist die Entwicklung von Fallgruppen, in denen gesetzliche und vertragliche Rechtssätze eindeutige Zuordnungen einzelner gemischtwirtschaftlicher Unternehmen zum Bereich des Staatlichen zulassen.

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2006, mäkká

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