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Die Begründung der Menschenrechte bei Luhmann

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Mit der Begründung der Systemtheorie als Gesellschaftstheorie definiert Luhmann Gesellschaft als einen selbstreproduktiven kommunikativen Organismus, in dem der Mensch begrifflich nicht mehr enthalten ist. Durch die Instrumentalisierung seiner gedanklichen Fähigkeiten im Prozess der stetigen gesellschaftlichen Selbstreproduktion wird der Mensch einerseits zwar austauschbar, andererseits aber auch unentbehrlich. Die vorliegende Dissertation geht der Frage nach, inwieweit in einer solchen, als Prozess verstandenen Gesellschaft ohne vorgegebene Normen überhaupt noch Raum für Menschenrechte besteht und welche Bedeutung ihnen im Verhältnis zwischen Individuum und Kollektiv zukommt.

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2006

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