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Das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.06.1998 hat das Verhältnis von Ausscheidens- und Auflösungsgründen bei Personenhandelsgesellschaften grundlegend verändert. Die Änderungen der §§ 131 ff. HGB ersetzen den traditionellen Grundsatz „Auflösung der Gesellschaft bei Wegfall eines Gesellschafters“ durch das Prinzip „Fortsetzung der Gesellschaft und Ausscheiden des Gesellschafters“. Acht Jahre nach dieser Gesetzesänderung erfolgt eine erste umfassende Analyse der Rechtsfragen, die dieser Systemwechsel aufwirft. Der Autor untersucht, ob die neue Ausscheidensregel des § 131 Abs. 3 HGB auf nicht geregelte Tatbestände ausgeweitet werden kann. Er behandelt Fragen wie die Beendigung einer Gesellschafter-Gesellschaft, die Folgen der Kündigung eines volljährig gewordenen Gesellschafters und die Möglichkeit einer außerordentlichen Austrittskündigung. Zudem wird erörtert, ob in bestimmten Fällen eine Einschränkung der Ausscheidensregel notwendig ist, etwa vor der Involvierung der Gesellschaft oder bei Auflösung kurz nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Eine detaillierte Analyse der Auswirkungen des Systemwechsels auf das Verhältnis von Auflösungs- und Ausschließungsklage zeigt einen klaren Vorrang der Ausschließung. Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird betrachtet, insbesondere die Frage, ob personenbezogene Gründe nur zum Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters führen und wie sich die außerordentliche Kündigung zur Auss
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Auswirkungen des Handelsrechtsreformgesetzes auf die Ausscheidens- und Auflösungsgründe im Personengesellschaftsrecht, André Hess
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- Rok vydania
- 2006
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