Hochschulgesetz 2005
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Der Nationalrat hat das Hochschulgesetz 2005 am 7. Dezember 2005 beschlossen. Mit dem gegenständlichen Kurzkommentar soll der Hochschulpraxis bereits im Übergang zur neuen Rechtslage eine Grundinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Deshalb wird er – gegen jede Verlagspraxis – aus Gründen der aktuellen Information der vom Übergang betroffenen Personen und Institutionen bereits vor Kundmachung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dazu werden neben dem Allgemeinen Teil der Erläuterungen auch jeweils die Erläuterungen zum besonderen Teil sowie die Begründungen des Ausschussberichtes angeführt. Die Anmerkungen des Verfassers stellen die notwendigen Querverweisungen her und – falls erforderlich – wird auch auf Hintergrundinformationen zu universitätsrechtlichen Regelungen hingewiesen. Zur Herstellung der Querverbindungen dient darüber hinaus ein ausführliches Stichwortverzeichnis.