Verwaltungsrecht als Wissenschaft
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Mit der Forderung nach einer „Emanzipation vom Zivilrecht“ trat Fritz Fleiner (1867-1937) zu Beginn des 20. Jahrhunderts an, um dem deutschen Verwaltungsrecht die Dignität einer autonomen Wissenschaft zu verleihen. Was sich auf diese Weise in seiner politischen Programmatik als Ablösungsprozess inszenieren ließ, blieb letzthin einer Wissenschaftskonzeption verpflichtet, die ihr Selbstverständnis aus der akademischen Lehr- und Forschungstradition jener großen Nachbardisziplin bezog. Spätestens mit dem Erscheinen seiner berühmtesten Publikation - den „Institutionen des Deutschen Verwaltungsrechts“ - repräsentierte Fleiner wie kein anderer den universitären Diskurs um die Autonomisierung einer selbständigen Verwaltungsrechtsdisziplin innerhalb des juristischen Fächerkanons. Mit der Fokussierung von Fleiners Werk auf seinen maßgeblichen Beitrag zur Verwissenschaftlichung des deutschen Verwaltungsrechts geht diese Arbeit der spezifischen Frage nach, wie sich eine „neue“ Fachdisziplin innerhalb einer etablierten Wissenschaft zu konstituieren verstand. Der Autor rekonstruiert diesen Prozess als emergentes Phänomen wissenschaftlicher Kommunikation und stellt dabei die werkbiographische Genese von Fleiners Verwaltungsrecht in das Bezugsfeld ihrer sozio-ökonomischen und politisch-institutionellen Rahmenbedingungen. Ziel der Untersuchung ist es, die verschiedenen Semantiken, die unter dieser wissenschaftshistorischen Fragestellung beleuchtet werden, als Ausschnitt eines rekursiven Netzwerks selbstreferentieller Systembildung zu beschreiben.