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Juristische Staatsprüfungen und das Grundgesetz

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Das Buch ist keine juristische Monographie im klassischen Sinne. Es enthält vielmehr den Originalabdruck einer Klageschrift, die der Autor als Prozeßbevollmächtigter in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgelegt hat. In diesem Verfahren ging es um die Anfechtung eines nicht bestandenen Assessorexamens: Die Mandantin hatte im schriftlichen Teil dieses Examens einen Notendurchschnitt von 5,05 Punkten erzielt. Dennoch war sie nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen worden, weil sie beide Aufsichtsarbeiten im öffentlichen Recht nicht bestanden hatte. Der Autor möchte zeigen, daß diese Praxis juristischer Staatsprüfungen vor dem Grundgesetz keinen Bestand hat: Das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) wird in unverhältnismäßig scharfer Weise beschnitten. Wenn dann auch noch das Nichtbestehen der öffentlichrechtlichen Arbeiten bereits für sich gesehen dazu führt, daß die Prüfung nicht bestanden ist, ist auch das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG) verletzt.

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2005

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