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Rechtsschutz gegenüber rechtmäßigem Handeln der Europäischen Union

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Die Anerkennung des Rechtsschutzes gegenüber rechtmäßigem Handeln ist von erheblicher Bedeutung für die Fortentwicklung eines effektiven Individualrechtsschutzes in der EU. Der Begriff des Rechtmäßigkeitsrechtsschutzes umfasst alle Rechtsschutzmöglichkeiten, mit denen sich der Einzelne gegen hoheitliches Verhalten wehren kann, welches kein Handlungsunrecht darstellt, aber aus der Individualperspektive zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt. Die mit dem Rechtsmäßigkeitsrechtsschutz angesprochene Frage der Einzelfallgerechtigkeit bei Härten aufgrund abstrakt-genereller, typisierender Normen wird exemplarisch anhand von Embargomaßnahmen der EU untersucht. Solche Maßnahmen, die meist Embargoresolutionen des UN-Sicherheitsrats umsetzen, sind in der Regel als rechtmäßig zu qualifizieren. Doch erleiden Unternehmen, die mit dem Zielstaat des Embargos wirtschaftliche Beziehungen unterhalten, infolge des Embargos zum Teil gravierende Schäden. Die rechtliche Verantwortung für die Embargoschäden trägt gegenüber dem Einzelnen grundsätzlich die EU, konkret die EG, auch wenn neben der EU auch die UNO und die Mitgliedstaaten bei Erlass und der Umsetzung tätig werden. Inwieweit das einzelne Unternehmen einen Anspruch auf Erlass von Härtefallregelungen oder einen monetären Ausgleichsanspruch erfolgreich geltend machen kann, ist abhängig vom Ausmaß der Anerkennung des Rechtsschutzes gegenüber rechtmäßigem Handeln im Rechtsschutzsystem der EU.

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2005

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