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Rechtsgutachten zu den Standardverträgen zwischen der DTAG und den alternativen Diensteanbietern
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Um Kunden eigene Telekommunikationsservices anbieten zu können, sind alternative Telekommunikationsanbieter maßgeblich auf Vorprodukte der Deutschen Telekom AG angewiesen. Die Bereitstellung dieser Leistungen ist in der Regel in Standardverträgen geregelt. Der Passauer Rechtsexperte Markus Stoffels hat im Auftrag des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) das „Kleingedruckte“ dieser Vereinbarungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), einer detaillierten Analyse unterzogen – mit alarmierendem Fazit: Viele Klauseln dieser Kontrakte sind schlicht unwirksam.
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2005, mäkká
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